· Fachbeitrag · TÜV Röntgenreport 2025
Dentale Röntgengeräte mit überdurchschnittlich vielen formalen Mängeln
| Im Jahr 2024 haben die TÜV-Sachverständigen bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte geprüft, 8.407 davon sind der Zahnmedizin zuzuordnen (54 Prozent). Die meisten Prüfungen entfallen auf „Dental-Tubus-Geräte“ (4.965 Prüfungen), die in der Regel direkt im Behandlungszimmer stehen. Panoramaschichtaufnahmegeräte (2.747 Prüfungen) sind in Praxen in eigenen Räumen untergebracht. |
1.245 aller geprüften Anlagen (15 Prozent) weisen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt haben die TÜV-Sachverständigen 1.814 einzelne Mängel an dentalmedizinischen Geräten festgestellt, was einer durchschnittlichen Mängelanzahl von 1,46 pro beanstandetem Gerät entspricht. 16 Prozent aller Mängel an dentalmedizinischen Röntgengeräten sind „schwerwiegend“, 54 Prozent „erheblich“ und 30 Prozent „geringfügig“. Geräte mit einem schwerwiegenden Mangel dürfen erst nach der Mängelbeseitigung und einer erneuten Prüfung wieder in Betrieb genommen werden.
Die häufigsten Mängel betreffen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal“, sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Gerade in der Dentalmedizin, wo Röntgengeräte häufig innerhalb des Behandlungsraums eingesetzt werden, ist ein klar abgegrenzter Kontrollbereich essenziell, um unbeabsichtigte Strahlenexposition zu vermeiden.“
Zwei von drei Mängeln (68 Prozent) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Das unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb, um die Strahlensicherheit im Praxisalltag dauerhaft zu gewährleisten.
Der Röntgenreport 2025 zeigt die Bedeutung wiederkehrender und unabhängiger Prüfungen für den sicheren Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Vermeidung von Mängeln an Röntgengeräten hängt darüber hinaus maßgeblich von einer gezielten Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteure ab.
Schröer: „Fachkundekurse für Aufsichtsbehörden, verstärkte Qualitätskontrollen der Sachverständigenprüfungen sowie praxisorientierte Schulungen für Betreiber und Servicefirmen sind entscheidend, um die Sicherheit von Röntgengeräten dauerhaft zu gewährleisten.“ Denn „Röntgenstrahlung ist niemals harmlos. Daher müssen Geräte nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch korrekt betrieben werden, um die Strahlenbelastung für Patienten und medizinisches Personal zu minimieren.“
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