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  • · Fachbeitrag · TÜV Röntgenreport

    16 Prozent aller zahnmedizinischen Röntgengeräte mit Mängeln behaftet

    Auch im Jahr 2025 haben die Sachverständigen der TÜV-Organisationen bundesweit 15.333 Röntgengeräte überprüft. Dabei stellten sie an 2.037 Geräten Mängel fest und dokumentierten 2.794 einzelne Beanstandungen im „TÜV Röntgenreport 2026“; dieser ist abrufbar unter: tuev-verband.de/presse/publikationen/reporte/roentgenreport

    Schwerwiegende und erhebliche Mängel dominieren

    Die meisten geprüften Röntgengeräte stammen aus der Human- und Dentalmedizin und werden unmittelbar in der Diagnostik am Menschen eingesetzt. Gut die Hälfte der Anlagen (53 Prozent) entfällt auf die Dentalmedizin und knapp jede fünfte (19 Prozent) auf die Humanmedizin.

     

    • Mit 8.144 geprüften Röntgenanlagen stellt die Dentalmedizin die größte Gerätegruppe. 16 Prozent der Geräte weisen Mängel auf. Die Quote entspricht damit dem Niveau des Röntgenreports aus dem Jahr 2022 (16 Prozent). An 1.333 Anlagen wurden insgesamt 1.748 Mängel festgestellt.
      • Erhebliche Mängel dominieren mit 49 Prozent,
      • schwerwiegende Mängel machen 16 Prozent aus,
      • geringfügige beziehungsweise formale Mängel 35 Prozent.
    • In der Humanmedizin wurden 2.939 Geräte geprüft, davon weisen 14 Prozent Mängel auf. Die Mängelquote bei humanmedizinischen Röntgengeräten ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken – um 8 Prozentpunkte seit 2022. Im Jahr 2025 stellten die Sachverständigen an den humanmedizinischen Röntgenanlagen 698 Mängel fest. Der Großteil entfällt auf erhebliche Mängel (71 Prozent), schwerwiegende Mängel machen 17 Prozent aus, geringfügige Mängel 12 Prozent.

    Mängel bei Bildgebung und Strahlenschutz

    Auffällig sind Defizite rund um die Röntgenaufnahme selbst. Viele der festgestellten Mängel an Geräten aus der Human- und Dentalmedizin betreffen zentrale Elemente der Bildgebung, insbesondere Bildwiedergabesysteme sowie beschädigte oder unzureichend geprüfte Speicherfolien. Neben Defiziten bei der Bildqualität treten auch Mängel im Bereich des Strahlenschutzes auf, etwa bei Dosisindikatoren, Patientenschutzmitteln oder der Kennzeichnung von Expositionsparametern. Fehlende oder fehlerhafte Dosisindikatoren erschweren die Kontrolle der Strahlenexposition und können dazu führen, dass unnötige Belastungen nicht erkannt werden. Mängel bei den Schutzmitteln für Patienten und Personal, wie Bleischürzen, führen dazu, dass Menschen während einer Röntgenaufnahme unnötig Strahlung ausgesetzt sind. Und Mängel bei den Expositionsparametern können die Nachvollziehbarkeit der Strahlenbelastung erschweren und eine optimale Einstellung der Geräte beeinträchtigen.

    Bild: TÜV Röntgenreport 2026
    Quelle: ID 50845010