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  • · Fachbeitrag · Teammanagement

    Teilzeit als profitables Arbeitszeitmodell

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter in Vollzeit für die Zahnarztpraxis zu finden, ist bekanntermaßen schwierig (Stichwort „Fachkräftemangel“). Denn rund 99 Prozent der Zahnmedizinischen Fachangestellten sind Frauen, die häufig auf eine Vollzeitbeschäftigung verzichten, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Laut Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen befanden sich in Deutschland im Jahr 2019 29,2 Prozent der abhängig Beschäftigten in Teilzeit. Bei sorgfältiger Planung und Organisation lassen sich jedoch auch bei einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten im Team praxisfreundliche Arbeitszeitmodelle verwirklichen, auch wenn z. B. keine Gleitzeit angeboten werden kann. |

    Das Recht auf Teilzeit

    Seit dem Jahr 2001 besteht ein Recht auf Teilzeitarbeit in Deutschland, festgeschrieben in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen, ihre Zahl der Arbeitsstunden zu reduzieren, sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht.

     

    Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer seinen Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit 3 Monate vor deren Beginn geltend machen. Der Antrag sollte schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen) und Stundenzahl, Arbeitstage sowie die gewünschte Stundenverteilung beinhalten. Natürlich können Beschäftigte die Verteilung nicht einseitig festlegen. Es gilt, mit dem Chef eine einvernehmliche Lösung zu finden. Übrigens besteht für Unternehmen ab 45 Mitarbeitern auch die Möglichkeit der Brückenteilzeit, also der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit.