Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxishygiene

    Fit für die Praxisbegehung: So bereiten Sie sich vor

    von Iris Wälter-Bergob, IWB-Consulting, Meschede, www.iwb-consulting.info 

    | Immer häufiger werden Zahnarztpraxen in ganz Deutschland von den zuständigen Behörden geprüft. Im Fokus dieser sogenannten Praxisbegehungen stehen in erster Linie die Hygiene und die Infektionskontrolle. Bislang noch stichprobenartig, kann die „gefürchtete“ Praxisbegehung schon morgen jede Praxis treffen. Von den zuständigen Behörden autorisierte Gutachter nehmen dabei die Praxis ganz genau unter die Lupe. |

    Was wird besonders intensiv geprüft?

    Am genauesten widmen sich die Gutachter der korrekten Aufbereitung von Medizinprodukten. Es ist von Interesse, ob das vorgeschriebene Aufbereitungsprozedere genau eingehalten und dokumentiert wird. Bausteine sind zum Beispiel die Aufbereitung in Thermodesinfektoren und Sterilisatoren, die Wartung und Instandhaltung von Instrumenten und Geräten, die Validierung der Aufbereitungsgeräte, die Sterilgutlagerung sowie die lückenlose Dokumentation. Außerdem von großer Wichtigkeit sind die Infektionsprävention für Praxisteams und Patienten sowie die Einhaltung von Rechtsgrundlagen. Gerne wird auch überprüft, ob alle Mitarbeiter in die Geräte und Richtlinien unterwiesen sind.

    Wie kann man sich optimal vorbereiten?

    Es gibt also umfangreiche Themengebiete, die nicht ad hoc erarbeitet werden können. Deshalb gilt es, sich bestmöglich und frühzeitig darauf vorzubereiten. Dieser Schritt ist vom Aufwand her nicht zu unterschätzen und wird meistens von der Hygienebeauftragten der Praxis federführend organisiert.

     

    Generell wird zwischen der Überwachung durch das Gesundheitsamt und durch das Regierungspräsidium unterschieden. Eine Begehung durch das Gesundheitsamt kommt selten vor - es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass. Das Gesundheitsamt richtet sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Das Regierungspräsidium dagegen richtet sich nach den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) bzw. der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). In aller Regel werden diese Begehungen rechtzeitig vorher angekündigt. Die entsprechenden Instanzen sind grundsätzlich zur Einsicht aller Dokumente und Praxisvorgänge befugt. Sie dürfen auch Proben für Untersuchungszwecke entnehmen oder Zweitschriften anfertigen.

     

    Der Ankündigung einer Begehung liegen Fragebögen bei. Diese sollten sorgfältig durchgearbeitet und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Nach Vervollständigung der Fragebögen werden sie an die Zahnärztekammer retourniert und dienen als Basis für die Begehung. Unterstützung für eine gute Vorbereitung gibt es in Kursen oder über die Kammer. Die Checkliste enthält die wichtigsten Punkte bei der Vorbereitung auf eine Praxisbegehung.

     

    Checkliste / Die wichtigsten Punkte zur Vorbereitung

    • Haben Sie ein praxisindividuelles Organigramm?

    • Gibt es ein Bestandsverzeichnis (§8 MP BetreibV) mit Geräteart und -name, Hersteller, Seriennummer, Kaufdatum und Klassifizierung?

    • Haben Sie alle Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte (§ 9 MBBetreibV)?

    • Werden für alle Medizinprodukte der Anlage 1 (Sicherheitstechnische Kontrolle), Medizinproduktebücher (§ 7 MPBetreibV) und für die Anlage 2 (Messtechnische Kontrolle - § 11 MPBetreibV) geführt?

    • Wurden für diese Geräte die Behandler nachweislich eingewiesen?

    • Wird regelmäßig die elektronische Prüfung EN 62353 durch einen Fachelektriker durchgeführt und protokolliert (§ 2 MPBetreibV)?

    • Liegt ein Raumhygieneplan vor?

    • Ist der Aufbereitungsraum in unrein, rein und steril getrennt?

    • Werden die aufbereiteten Medizinprodukte außerhalb des Aufbereitungsraums gelagert?

    • Werden keine anderen Arbeiten im Aufbereitungsraum durchgeführt?

    • Haben Sie für alle Arbeitsschritte der Aufbereitung schriftliche Arbeitsanweisungen:

      • das sachgerechte Vorbereiten (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und gegebenenfalls Zerlegen der angewendeten Medizinprodukte) und deren zügigen, sicher umschlossenen und Beschädigungen vermeidenden Transport zum Ort der Aufbereitung;

      • die Reinigung bzw. ggf. Zwischenspülung, Desinfektion, Spülung und Trocknung;

      • die Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit (zum Beispiel Korrosion, Materialbeschaffenheit), gegebenenfalls Wiederholung von Schritt b, und die Identifikation (zum Beispiel zum Zweck der Entscheidung über eine erneute Aufbereitung bei deren zahlenmäßiger Begrenzung);

      • die Pflege und Instandsetzung;

      • die Funktionsprüfung;

      • die Kennzeichnung;

      • das Verpacken;

      • die Sterilisation;

      • die Freigabe;

      • die Lagerzeiten.

    • Wurden alle Medizinprodukte (RDG, DAC, Sterilisator usw.) vor Ort validiert?

    • Haben Sie alle Medizinprodukte klassifiziert (unkritisch, semikritisch A und B, kritisch A und B) schriftlich eingeordnet?

    • Liegt Ihnen für die kritisch eingestuften Medizinprodukte eine Aufbereitungsinformation des Herstellers vor?

    • Wird der Aufbereitungsraum mit einer Tür geschlossen, damit Unbefugte keinen Zutritt bekommen?

    • Benutzen Sie nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel?

    • Haben Sie hygienische Handwaschplätze und Desinfektionsmittelspender?

    • Ist die Aufbewahrung der Chargendokumentation gesichert?

    • Haben Sie einen Hygieneplan?

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 21 | ID 42523799