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  • · Fachbeitrag · Praxisentwicklung

    Leitfaden zur Umstellung einer Einbehandlerpraxis auf eine Mehrbehandlerpraxis

    von Dr. med. dent. Detlev Nies und Dipl. Volkswirt Katja Nies, Köln, www.praxisbewertung-praxisberatung.com

    | In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass sich die (zahn)medizinischen Praxisstrukturen allmählich weg von der klassischen Einzelpraxis und hin zur Mehrbehandlerpraxis entwickeln. Laut den „statistischen Daten zur vertragszahnärztlichen Versorgung“ist der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) an allen Praxen in den zehn Jahren von 1999 bis 2009 von 14,8 auf 18,8 Prozent gestiegen, Tendenz weiter steigend. Dabei sind überproportional viele junge Zahnärzte und Zahnärztinnen in BAG niedergelassen. Dieser Beitrag bildet daher den Auftakt zu einer dreiteiligen Serie, die vermittelt, in welchen Fällen sich der Umstieg auf ein Mehrbehandlerkonzept lohnt und wie Sie diesen effektiv vollziehen. |

    Die Mehrbehandlerpraxis als Berufsausübungsgemeinschaft

    Wenn hier von einer Mehrbehandlerpraxis die Rede ist, dann ist damit die BAG im Sinne der nach wie vor gebräuchlichen Bezeichnung „Gemeinschaftspraxis“ gemeint. Davon zu unterscheiden ist die Praxisgemeinschaft, die lediglich ein Verbund von Einzelpraxen ist und auch in der eingangs genannten Statistik nicht erfasst ist. Zur Unterscheidung hier die wesentlichen Merkmale:

    • Eine Berufsausübungsgemeinschaft

    ist rechtlich und wirtschaftlich ein einheitlicher Betrieb

    rechnet gegenüber der KZV als eine Praxis mit einer einzigen Abrechnungsnummer ab

    verteilt Kosten und Gewinn gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags