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  • · Personal

    Mit Teilzeitberufsausbildung Praxismitarbeiter gewinnen

    Bild: ©Gerd Altmann - pixabay.com

    | Eine Teilzeitberufsausbildung nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bietet jungen Menschen mit Familienverantwortung Berufsperspektiven. So lassen sich auch in der Zahnarztpraxis familiäre Aufgaben mit einer Berufsausbildung in Einklang bringen und qualifiziertes Personal ausbilden und gewinnen. |

     

    Die wöchentliche Ausbildungszeit in der Praxis kann im Rahmen einer Teilzeitberufsausbildung auf bis zu 75 Prozent verkürzt werden, die Berufsschule muss in vollem Umfang absolviert werden. Beträgt die wöchentliche Beschäftigungsdauer mindestens 25 Stunden (einschließlich Berufsschulunterricht), kann die reguläre Ausbildungsdauer von drei Jahren eingehalten werden.

     

    Vor Beginn der Ausbildung müssen der Praxisinhaber und der Auszubildende gemeinsam einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitberufsausbildung bei der Zahnärztekammer stellen und die Verkürzung der Ausbildungsdauer begründen. Die Teilzeitberufsausbildung setzt ein „berechtigtes Interesse“ des Auszubildenden voraus, weil er

    • ein eigenes Kind hat bzw. während einer bereits begonnenen Berufsausbildung schwanger wird,
    • pflegebedürftige Angehörige betreut oder
    • von einer Behinderung betroffen ist, die eine Vollzeitausbildung erschwert.

     

    Der Urlaubsanspruch und die Vergütung richten sich nach der entsprechenden Beschäftigungsdauer. Über mögliche Berufsbildungsbeihilfe und einen Kinderbetreuungszuschlag gibt i. d. R. die Agentur für Arbeit Auskunft.

     

    Übrigens: Auch für Erwachsene besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Teilzeitumschulung, sofern sie keinen Berufsabschluss erlangt haben oder die beruflichen Kenntnisse nicht bzw. nicht mehr verwertbar sind. Hier ist zunächst eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter erforderlich, um die Voraussetzungen zur Förderung zu klären.

    (mitgeteilt von Angelika Schreiber, Hockenheim)

    Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 2 | ID 46269168