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Sachsen-Anhalt: Mit Quote und Stipendium gegen den Zahnarztmangel
| Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Landzahnarztgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz reagiert die Politik auf den dramatischen Rückgang an Zahnärztinnen und Zahnärzten im Land. Um die flächendeckende zahnärztliche Versorgung dauerhaft gewährleisten zu können, wurden zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht: die Einführung einer Landzahnarztquote für das Zahnmedizinstudium an der Uni Halle und die finanzielle Unterstützung von Auslandsstipendien. |
In vielen Regionen Sachsen-Anhalts sind leerstehende Zahnarztpraxen längst Realität. Prognosen zufolge fehlen bis 2035 mehrere hundert Zahnärztinnen und Zahnärzte, um das heutige Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können. Das heute beschlossene Landzahnarztgesetz soll dem entgegenwirken. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA), die seit Jahren mit Förderprogrammen und Stipendien aktiv gegen den Rückgang an Zahnarztpraxen im Land arbeitet, begrüßt das Gesetz ausdrücklich. „Das ist ein Meilenstein für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt“, betont Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV LSA. „Mit dem Landzahnarztgesetz wird Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das eine Landzahnarztquote umsetzt. Mit den zusätzlichen Landesmitteln für Auslandsstipendien können wir unser bestehendes Programm gezielt ausbauen. So erhalten noch mehr engagierte junge Menschen die Chance, auch unabhängig von einer Spitzennote im Abitur Zahnmedizin zu studieren und die Versorgung dort zu sichern, wo Engpässe bestehen.“
Landzahnarztquote startet bereits zum Wintersemester 2025/26
Bereits ab dem kommenden Wintersemester sollen die ersten Studienplätze für das Zahnmedizinstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Rahmen der Landzahnarztquote vergeben werden. Im Auswahlverfahren stehen praktische Erfahrungen, fachspezifische Kompetenzen und persönliche Motivation im Vordergrund. Nach Abschluss des Studiums und einer zweijährigen Vorbereitungszeit nehmen die Absolventinnen und Absolventen eine zahnärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in Regionen Sachsen-Anhalts auf, in denen ein besonderer Versorgungsbedarf besteht. „Die Landzahnarztquote eröffnet vielen jungen Menschen, die bisher am Numerus Clausus gescheitert sind, eine echte Chance auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin“, erklärt Dr. Schmidt. Gleichzeitig weist er auf die kurze Bewerbungsfrist hin: „Wer sich in diesem Jahr bewerben möchte, sollte nicht zögern. Die Frist endet bereits am 24.06.2025.“ Informationen zur Landzahnarztquote, dem Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien stellt die KZV LSA in Kürze auf der Internetseite landzahnarztquote.de bereit.
Finanzielle Unterstützung von Auslandsstipendien
Darüber hinaus finanziert das Land künftig jährlich bis zu zehn Stipendien für ein Zahnmedizinstudium im europäischen Ausland. Der KZV LSA wird dadurch eine Aufstockung ihres Stipendienprogramms „Zahnmedizin studieren ‒ auch ohne 1,0“ in Kooperation mit der Universität Pécs in Ungarn möglich. Auch für die Stipendien aus Landesmitteln gilt, dass der Zugang zum Studium nicht an ein Spitzen-Abitur gebunden ist. Mit der Unterstützung des Landes steigt die Zahl der jährlich durch die KZV LSA zu vergebenen Stipendienplätze von 12 auf insgesamt bis zu 22. Das Land stellt ebenfalls bereits in diesem Jahr entsprechende Mittel zur Verfügung, sodass noch für den Studienstart an der Universität Pécs im September 2025 weitere Stipendien vergeben werden können. Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien finden sich in Kürze online unter zahni-werden.de.
Versorgungslücken bleiben eine Herausforderung
Trotz der wegweisenden Maßnahmen mahnt die KZV LSA zur realistischen Einordnung: „Die Landzahnarztquote und die zusätzlichen Mittel für Stipendien sind ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Ihre Wirkung wird sich aber erst entfalten, wenn die heute Geförderten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und ihre Berufslaufbahn begonnen haben“, erklärt Dr. Jochen Schmidt. „Auch in den kommenden Jahren werden Versorgungsengpässe spürbar bleiben und sowohl Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten vor große Herausforderungen stellen. Mit dem heutigen Beschluss wurde jedoch eine wichtige Grundlage geschaffen, um diese Entwicklung langfristig zu wenden.“
Quelle: kzv-lsa.de