· Fachbeitrag · Gehaltstransparenz
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt zu tun ist
von Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, Hannover, paon.de
Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Praxisinhaber gehen davon aus, dass ihre Praxis „zu klein“ dafür sei – ein Trugschluss, denn zentrale Pflichten – vom Auskunftsanspruch jedes Mitarbeiters bis zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen – gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Erfahren Sie, was auf Ihre Praxis zukommt und wie Sie die Anforderungen pragmatisch umsetzen.
Vergütung in (Zahn-)Arztpraxen – ein unsicheres Terrain
Arzt- und Zahnarztpraxen verhandeln Gehälter weitgehend frei. Dies gilt für angestellte Ärzte und Zahnärzte sowieso, aber auch für MFA und ZFA existiert keine Tarifbindung. Die Tarifverträge für MFA und ZFA werden nur durch eine freiwillige Vereinbarung verbindlicher Inhalt eines Arbeitsvertrags – dies ist bei rund 50 Prozent aller Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland der Fall. Dies führt dazu, dass die tatsächlichen Gehälter je nach Region, Praxisgröße und Spezialisierung erheblich voneinander abweichen.
Ohne tarifliche Leitplanken sind in vielen Praxen über die Jahre gewachsene Gehaltsstrukturen entstanden, die eher das Ergebnis individueller Verhandlungsgeschicke als einer systematischen Bewertung gleichwertiger Tätigkeiten sind. Gerade in inhabergeführten Praxen mit zehn bis fünfzig Mitarbeitenden fehlen häufig dokumentierte Kriterien für die Gehaltsfindung. Was bislang als Flexibilität galt, wird ab Juni 2026 zum Risiko.
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