01.09.2020 · Fachbeitrag · Erweiterung des GKV-Leistungskatalogs
Neue Leistungen der Telemedizin sind ab 01.10.2020 Bestandteil des BEMA
Ab Oktober 2020 können Zahnärzte neue Leistungen der Telemedizin in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilen sowie eines Technikzuschlags in den BEMA vor.
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