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  • · Fachbeitrag · Datensicherheit

    „Damoklesschwert“ DSGVO ‒ technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung

    von Dr. med. dent. Markus Heckner, Geschäftsleitung DENS GmbH, Teltow,www.zahnarztsoftware.de

    | Zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) in Kraft. Damit gelten auch neue ‒ erhöhte ‒ Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung und an die technische Umsetzung durch „datenschutzfreundliche Grundeinstellungen“. Doch was verbirgt sich hinter diesen neuen, eher abstrakt klingenden Anforderungen für Ihre Zahnarztpraxis? Diese Fragen werden ‒ soweit aktuell möglich ‒ nachfolgend beantwortet. |

    Anforderungen an die „Sicherheit der Datenverarbeitung“

    Bei den Anforderungen an die „Sicherheit der Datenverarbeitung“ ist folgende Aussage aus Art. 32 DSGVO bzw. § 64 BDSG 2018 hervorzuheben: „Der Verantwortliche hat hierbei die einschlägigen technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu berücksichtigen.“ Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Vorgaben des BSI in der technischen Beurteilung des Datenschutzes eine wichtige Rolle spielen. Es ist daher empfehlenswert, sich mit den Vorgaben dieser Bundesbehörde zu beschäftigen. Schauen Sie sich auf der BSI-Website (bsi.bund.de) insbesondere den „Leitfaden Informationssicherheit“ näher an (zu finden auch unter dem Shortlink iww.de/s514).

     

    Die Regeln zum „Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ finden sich im Artikel 25 DSGVO bzw. § 71 BDSG 2018.