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  • · Datenschutzrecht

    Leitfaden Datenschutz & IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis aktualisiert

    Bild: ©Darwin Laganzon - pixabay.com

    | Die Sicherheit von Patientendaten ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte seit jeher ein hohes Gut. Diese Daten müssen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seit Mitte 2018 besonders geschützt werden. |

     

    Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben das Inkrafttreten der IT-Sicherheitsrichtlinie am 02.02.2021 zum Anlass genommen, den bewährten Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis fortzuschreiben und zu aktualisieren. Dieser Leitfaden berücksichtigt die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts und gibt zugleich einen erweiterten Überblick über die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Er zeigt in Praxistipps, mit welchen Maßnahmen diese möglichst praxisnah und aufwandsarm umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden auch der inzwischen obligatorische Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte wie Smartphones und Tablets. Um Anlass und Schwerpunkt des in weiten Teilen neu aufgelegten Leitfadens Rechnung zu tragen, wurde der Titel um den Untertitel „Hinweise/Empfehlungen zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie“ ergänzt, um auch hier deutlich zu machen, worauf die Zahnarztpraxen zukünftig in Sachen IT-Sicherheit besonders zu achten haben.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Leitfaden „Datenschutz & IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis“ zum Download unter Shortlink ogy.de/zamz.
    • Download der IT-Sicherheitsrichtlinie unter Shortlink ogy.de/tdr2.0
    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 1 | ID 47531229