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  • · Controlling

    Refresher: Mithilfe der BWA können Sie die eigene Zahnarztpraxis weiterentwickeln

    Bild: ©mohamed hassan - pixabay.com

    von Dr. rer. pol./Dipl.-Kffr. Susanne Woitzik, ZA ‒ Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG

    | Mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) bekommen Praxisinhaber die Informationen an die Hand, um die betriebswirtschaftliche Situation ihrer Praxis richtig einzuschätzen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen und die Praxis weiterzuentwickeln. Aber nicht nur neu niedergelassene Zahnärzte tun sich schwer damit, die BWA zu lesen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Dieser Beitrag zeigt, was die BWA leistet und was nicht. „Testen“ Sie sich selbst: Hätten Sie noch alles gewusst? |

    Die BWA ist die Erfolgsrechnung für die Zahnarztpraxis

    Die BWA resultiert aus der Buchhaltung einer Zahnarztpraxis. Meistens wird sie vom Steuerberater erstellt. Man kann sie aber auch selbst generieren ‒ z. B. mit Branchensoftware wie fibu-doc oder branchenübergreifenden Produkten wie hmd.rewe, Lexware, Sage One, Taxpool Buchhalter, WISO EÜR.

     

    Die BWA enthält die Erfolgsrechnung, bei der der Einnahmen-Überschuss für den laufenden Monat und kumuliert für das bis dato abgelaufene Jahr ermittelt wird, sowie einen Vorjahresvergleich. Idealerweise wird die BWA monatlich erstellt, damit der Praxisinhaber einen zeitnahen Überblick über das Ergebnis gewinnen kann. Die abgeschlossene BWA eines Kalenderjahres wird für die steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung herangezogen.