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  • · Fachbeitrag · Arbeitsschutz

    Vorsorgen für den Fall der Fälle: 5 Brandschutzregeln für Ihre Zahnarztpraxis

    von Monika Pohlkamp, Medizinische Fachangestellte und Qualitätsmanagerin, Sendenhorst, www.monika-pohlkamp.de 

    | Er wird hoffentlich nie eintreten, doch falls der Fall der Fälle doch Realität wird, sollten Sie als Inhaber einer Zahnarztpraxis wissen, worauf es ankommt: Ein Brand in der Zahnarztpraxis gefährdet nicht nur das Leben von Patienten und Personal, sondern auch den Fortbestand der Praxis selbst. Daher sollte sich jeder Zahnarzt fragen: Wie gut sind wir auf einen Brand vorbereitet? Dieser Beitrag fasst in leicht verständlichen fünf Regeln zusammen, worauf beim Brandschutz besonders zu achten ist. |

    Regel Nr. 1: Schaffen Sie eine sichere Infrastruktur!

    Zur sicheren Infrastruktur gehört zunächst die technische Brandschutzausstattung. An allen besonders gefährdeten Stellen in der Praxis (Labor, Eingangsbereich, Stromkasten) sollte ein Feuerlöscher angebracht sein. Obwohl die nahezu bundesweite Rauchmelderpflicht nur für Privatwohnungen gilt, haben sich Rauchmelder auch in der Zahnarztpraxis als sinnvolles und preiswertes Warnsystem bewährt.

     

    Fluchtwege und Notausgänge dürfen niemals zugestellt werden, Zufahrten für Feuerwehr und Rettungswagen nicht zugeparkt werden. Zusätzlich müssen Fluchtwege deutlich beschildert sein. Eine Brandschutzordnung sowie auf Ihre Praxis abgestimmte Hinweistafeln erleichtern im Ernstfall die Orientierung. Vorlagen können Sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anfordern (siehe weiterführende Hinweise).

    Regel Nr. 2: Betreiben Sie Elektrogeräte nur nach Vorschrift!

    Eine der Hauptbrandursachen ist der unsachgemäße Umgang mit elektrischen Geräten. Dazu gehören thermische Überlastung (zum Beispiel durch Abdecken von Kühlrippen am Kühlschrank), unsachgemäßer Einsatz von Mehrfachsteckdosen, unzureichende elektrische Absicherung oder sogar der Einsatz defekter elektrischer Geräten oder Kabel.

     

    PRAXISHINWEIS | Lassen Sie deshalb alle vorhandenen elektrische Geräte, Kabelverbindungen und Steckdosen alle zwei Jahre durch einen Ingenieur für Arbeitsschutz oder einen Elektrofachmann überprüfen. Eine interne jährliche Prüfung gibt zusätzlich Sicherheit.

     

    Regel Nr. 3: Lagern Sie Gefahrenstoffe sicher!

    Leicht entzündliche oder brennbare Stoffe - zum Beispiel alkoholhaltige Desinfektionsmittel - sind eine weitere Gefahrenquelle. Bitte beachten Sie, dass zur Kennzeichnung ab 1. Juni 2015 für alle Stoffe nur noch die neuen Warnsymbole gelten (zu alten und neuen Symbolen siehe die weiterführenden Hinweise am Ende dieses Beitrags).

     

     

     

    Explosiv

    Entzündlich

    Brandfördernd

    Gas unter Druck

     

     

     

    Lagern Sie solche Stoffe nur in Räumen, wo sie vor Sonneneinstrahlung, Zündquellen oder starken Temperaturschwankungen geschützt sind.

    Regel Nr. 4: Weisen Sie Ihr Praxisteam ein!

    Als Praxisinhaber sind Sie für die Sicherheit verantwortlich. Weisen Sie daher Ihr gesamtes Praxisteam regelmäßig ein. Der Sinn und Zweck solch regelmäßiger Einweisungen besteht darin, das Team mit den Brandschutzvorkehrungen in der Praxis vertraut zu machen und das Gefahrenbewusstsein aller ZFA zu schärfen. Deshalb sind jährliche Unterweisungen durch den Praxisinhaber gesetzlich vorgeschrieben.

     

    PRAXISHINWEIS | Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder Ihrer Gemeindeverwaltung, ob es möglich ist, dass diese Stellen einen Fachmann - wie zum Beispiel einen Brandschutzbeauftragten - zur Brandschutzschulung in Ihre Zahnarztpraxis schicken können.

     

    Regel Nr. 5: Stellen Sie einen Notfallplan auf!

    Werden die geschilderten Vorkehrungen zum Brandschutz getroffen, sind Sie auf der sicheren Seite. Stellen Sie nun mit Ihrem Praxisteam einen Notfallplan auf (Musterplan zum Download: siehe unter „Weiterführende Hinweise“). Der Plan sollte verständliche Informationen enthalten über:

     

    • Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplatz für Personen
    • Evakuierungsmaßnahmen
    • Umgang im Notfall mit Patienten, behinderten oder gebrechlichen Personen
    • alle wichtigen Notfallnummern
    • Umgang mit dem Feuerlöscher
    • Brandklassen A (Feststoffe), B (Flüssigkeiten) und C (Gase)

     

    Weiterführende Hinweise

    • Informationen zur Brandverhütung und das Muster eines Notfallplans finden Sie auf der Homepage der BG für Gesundheit und Wohlfahrtspflege: www.bgw-online.de 
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 19 | ID 42679020