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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Überarbeiteter DVG-Entwurf sieht Telekonsile auch durch Zahnärzte vor

    | Nach einer Überarbeitung des Entwurfs für das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (= Digitale-Versorgung-Gesetz [DVG]) sollen nun auch Zahnärzte Telekonsile durchführen können, die nach BEMA abgerechnet werden (§87 Abs. 2l und 5c). Die Konsile sollen in der vertragszahnärztlichen und sektorenübergreifenden Versorgung als telemedizinische Leistung abrechenbar sein, wenn dabei sichere elektronische Informations- und Kommunikationstechniken eingesetzt werden. |

     

    Weitere Änderungen sind für die sichere Installation von IT-Komponenten, für einen Übermittlungsdienst medizinischer Dokumente zwischen K(Z)Ven und ihren Mitgliedern sowie für Zugriffe auf elektronische Verordnungen geplant. Für die Abrechnung dürfen ab dem 01.01.2021 nur von der K(Z)BV bestätigte EDV-Systeme eingesetzt werden ‒ das Bestätigungsverfahren wird noch mit der gematik abgestimmt.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 1 | ID 46221932