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Häusliche Gewalt: Zahnarztpraxen oft erste Anlaufstelle
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat laut den aktuellen Bundeslagebildern des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundeskriminalamts einen neuen Höchststand erreicht. Nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt wird allerdings angezeigt.
Rund 60 Prozent der Verletzungen befinden sich im Gesicht, Mund- und Kieferbereich, weshalb Zahnärztinnen und Zahnärzten eine entscheidende Rolle beim frühzeitigen Erkennen häuslicher Gewalt zukommt. Zahnarztpraxen sind oft die erste Anlaufstelle, für diese Verletzungen (Hämatome, Zahn- und Kieferfrakturen), welche von den Betroffenen häufig als Unfall deklariert werden, deren Vorgeschichte und die Befunde aber nicht zusammenpassen.
„Manchmal bleiben Zahnarztpraxen auch die Einzigen, die die Betroffenen konsultieren“, so Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Unsere Praxen sind seit Jahren dafür sensibilisiert und verfügen über Strukturen, die bei der rechtssicheren Dokumentation und Weiterleitung von Verdachtsfällen unterstützen und Betroffene anonym über weiterführende Hilfsangebote informieren können. Unser forensischer Befundbogen kann wichtig für die Strafverfolgung sein. Da Opfer sich oft erst spät trauen, Hilfe zu holen oder Anzeige zu erstatten, ist eine standardisierte, gerichtsverwertbare Dokumentation von Gewalterfahrung so wichtig.“
Quelle: BZÄK
Weiterführende Hinweise
- Die BZÄK informiert Praxen über den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt. Unter bzaek.de/recht/haeusliche-gewalt.html finden Praxen neben Hinweisen zum Gespräch mit Betroffenen auch juristische Einordnungen sowie Materialien zur Dokumentation, darunter einen Dokumentationsbogen und ein Ablaufdiagramm.
- Endlich Rechtssicherheit: Neues Gesetz erlaubt es Zahnärzten, bei Kindeswohlgefährdungen das Jugendamt zu informieren > Abrufnr. 47393239.