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  • 06.07.2020 · Fachbeitrag · Gutachterwesen

    Gutachtervordrucke wegen der Mehrwertsteuerabsenkung geändert

    | Die vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer wirkt sich auch im zahnärztlichen Bereich aus. Umsatzsteuerpflichtige Gutachter und Obergutachter beispielsweise sind von der Senkung des regulären Steuersatzes von 19 auf 16 Prozent betroffen. Maßgebend für die Berechnung des korrekten Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens bzw. Obergutachtens. |