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  • 06.02.2020 · Fachbeitrag · Datenschutz

    Nutzer-Tracking auf der Praxis-Website: So erfüllen Sie die DS-GVO-Vorgaben

    | Website-Betreiber dürfen Cookies nur einsetzen, wenn der Website-Besucher vorher aktiv eingewilligt hat (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17). Nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gilt das Urteil auch für statistische Analyse-Tools zum Nutzerverhalten (z. B. Google Analytics). Zahnärzte – auch außerhalb von Bayern – sollten solche Tools also nur verwenden, wenn sie die rechtlichen Vorgaben einhalten. |