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  • 05.08.2020 · Fachbeitrag · Zuschussprogramm

    Überbrückungshilfe: Unternehmen mit starken Umsatzeinbußen können sich Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten sichern

    | Jüngst hat die Bundesregierung die „Überbrückungshilfe“ auf den Weg gebracht – ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Durch dieses werden kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber den Monaten April und Mai 2019 nachweisen können. Dieser Nachweis wird allerdings – zum Glück – nur wenigen Zahnarztpraxen gelingen können. |