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  • · Die Top 10 der Fördermittel für Zahnärzte (Teil 4)

    Zuschüsse und Fördermittel 2020 für Digitalisierungsmaßnahmen in Zahnarztpraxen

    Bild: ©mrmohock - stock.adobe.com

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve

    | Digitalisierungsmaßnahmen in Zahnarztpraxen können förderfähig sein. Von dem Jahr 2019 auf das Jahr 2020 hat sich insofern einiges verändert, was Anlass ist, die ZP-Berichterstattung zu diesem Thema aus dem Vorjahr zu aktualisieren. Denn seit Februar 2020 gibt es ein neues, bundesweit einheitlich nutzbares Förderprogramm, das explizit für Digitalisierungsvorhaben konzipiert ist. Es handelt sich um ein Förderdarlehen mit integriertem Zuschuss. Sie erhalten den Zuschuss nur, wenn Sie das Förderdarlehen nutzen ‒ ohne Kredit erhalten Sie also keinen Zugriff. Daneben ist es aber möglich, sich noch über andere Wege finanzielle Unterstützung zu holen. |

    So fängt Digitalisierung in der Zahnarztpraxis an

    Folgende Situation ist erst der Anfang der Entwicklung: Die digitale Zahnarztpraxis ist komplett internet- und intranetfähig und arbeitet rundum vernetzt mit Patienten, Lieferanten und Krankenkassen. Instrumente zur Diagnostik, Befundung und Therapie sind digitalisiert, Röntgenaufnahmen lassen sich digital in das System integrieren und stehen in kurzer Zeit am Behandlungsstuhl zur Verfügung. Die Abdruckabnahme zur Herstellung von Zahnersatz erfolgt per intraoralem Scan, wobei die erfassten Daten direkt in das Labor übermittelt werden. Per Funktionsanalyse auf Basis von CAD/CAM wird der Zahnersatz perfekt und ästhetisch hochwertig passgenau angefertigt.

     

    Auch die Patientenakte ist voll digital im System abgespeichert. Termine werden sofort digital erfasst, Leistungen lassen sich direkt zuordnen und abrechnen. Das papierlose Büro ist Wirklichkeit geworden und ermöglicht es der Verwaltungskraft, tageweise im Homeoffice zu arbeiten.

    Beratung und unternehmerisches Know-how werden gefördert

    Wer sich auf die wachsenden Anforderungen des digitalen Wandels vorbereitet, wird von reibungslosen Workflows und effizienten Prozessen profitieren. Die anstehenden Schritte lassen sich praktisch aber kaum ohne externe Unterstützung umsetzen. Mit einem Experten lässt sich ein Konzept entwickeln, mit dem die Digitalisierung Ihrer Zahnarztpraxis kontrolliert und v. a. auch finanziell planbar abläuft.

     

    Schon für die Beratung gibt es einen Zuschuss aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (iww.de/s2626; siehe dazu auch schon ZP 10/2019, Seite 17). Dieses Programm ist ein wahres Multitalent und vielseitig einsetzbar: In den Richtlinien ist interpretationsfähig formuliert, dass „allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“ bezuschusst werden. Darunter fallen auch Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

     

    PRAXISTIPP | Holen Sie sich die Unterstützung eines Beraters, um die Digitalisierung in Ihrer Praxis voranzutreiben. Dann erhalten Sie auf das Beratungshonorar abhängig von Ihrem Standort und von dem Gründungszeitpunkt einen Zuschuss von bis zu 3.200 Euro.

     

    ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank

    Um Vorhaben im Bereich der Digitalisierung oder Innovation vom bloßen Konzept in die Realität zu transportieren, ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank besonders interessant (www.kfw.de, Programm-Nrn. 380, 390 und 391). Dieser Kredit wird (i. H. v. 25.000 bis 25 Mio. Euro) gewährt, wenn Sie in den Förderbereichen Produktion und Verfahren, Produkte oder Strategie und Organisation investieren. Aus dem Bereich der Digitalisierung sind dies Maßnahmen wie:

     

    • Entwicklung einer Strategie zur Digitalisierung
    • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung
    • Integration von Customer-Relationship-Management-System (CRMS)
    • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten oder Kunden
    • Verbesserung der Usability auf der Website

     

    Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt zwei Jahre. Wird ein Zuschuss gewährt, liegt die Mindestlaufzeit bei fünf Jahren. Die jeweiligen Zinssätze für den Kredit werden von Ihrer Bank ermittelt. Sie richten sich nach dem individuell vorliegenden wirtschaftlichen Rahmen: Wer eine gute Bonität und werthaltige Sicherheiten bieten kann, bekommt also bessere Kreditkonditionen als ein Zahnarzt mit weniger guten wirtschaftlichen Voraussetzungen. Derzeit schwankt der Zinssatz zwischen 1,0 und 7,65 Prozent effektiv (siehe dazu die Konditionen der KfW unter iww.de/s3338).

     

    PRAXISTIPP | Der Zuschuss beträgt seit dem 03.02.2020 aktuell 3 Prozent des Kreditbetrags (der Prozentsatz wird von Zeit zu Zeit angepasst, da er sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts orientiert ‒ prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Zuschusssätze auf der KfW-Website unter iww.de/s3338).

     

    Weitere Digitalisierungsvorhaben auf Landesebene

    Zudem koordinieren z. B. Landesbanken, Projektträger oder örtlich zuständige Stellen Digitalisierungs-Förderprogramme. Die erforderlichen Informationen stellen sie auf ihren jeweiligen Websites zur Verfügung.

     

    FAZIT | Es ist ökonomisch sinnvoll, zuerst eine (zuschussfähige!) Beratungsleistung zu beauftragen. Zusammen mit einem Profi entwickeln Sie dann eine passende Digitalisierungsstrategie, die auf die individuellen Gegebenheiten Ihrer Zahnarztpraxis passt. Im Anschluss daran finanzieren Sie das geplante Vorhaben mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank und profitieren zusätzlich von dem dort verfügbaren Zuschuss.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2020 | Seite 16 | ID 46362384