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  • · Auswertung der Bundeszahnärztekammer

    GOZ-Analyse-Panel der BZÄK: Über 50 Prozent weniger Arbeitsaufkommen, ca. 70 Prozent Kurzarbeit

    Bild: ©mohamed hassan - pixabay.com

    | Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Zahnarztpraxen sind hoch, das zeigte bereits eine offene Online-Umfrage der Bundeszahnärztekammer unter Praxisinhabern Mitte April. Nun liegen zusätzlich deutschlandweit repräsentative Daten aus dem GOZ-Analyse-Panel der BZÄK vor. In die Auswertung einbezogen wurden Antworten von über 1.000 Praxen aus dem Panel. |:

     

    Laut der Auswertung schätzen die Praxen im Bundesdurchschnitt den Rückgang des Arbeitsaufkommens zwischen Anfang Februar und Anfang April auf mehr als 50 Prozent. Die Einschätzungen variieren, je nach Infektionsgeschehen und länderspezifischen Regelungen, zwischen 59,2 Prozent und 40,5 Prozent.

     

    Obwohl die Praxen flächendeckend für ihre Patienten erreichbar blieben, mussten sie ihre Sprechzeiten um durchschnittlich gut ein Drittel (38,7 Prozent) reduzieren. Am deutlichsten zeigte sich dies in Berlin (-43,2 Prozent). Im Bundesdurchschnitt waren die Zahnärzte Anfang April 25,2 Stunden pro Woche in der Praxis anwesend, darüber hinaus war jedoch die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet. Beinahe die Hälfte der Praxen hatte ihren Betrieb auf Notfallbehandlung umgestellt (44,6 Prozent). Als Gründe wurden Infektionsschutz (38,1 Prozent), vorbeugende Empfehlungen der Körperschaften (28,0 Prozent), Terminabsagen der Patienten (27,1 Prozent) sowie fehlende oder knappe Schutzausrüstung (19,6 Prozent) genannt (Mehrfachnennungen mgl.). In Bundesländern, in denen das Ministerium entsprechende Verordnungen erlassen hatte, kamen auch diese zum Tragen. Ein weiterer Grund war Personalmangel in der Praxis (entweder Zahnarzt/Personal Risikogruppe oder fehlende Kinderbetreuung).

     

    Kurzarbeit musste im Bundesdurchschnitt von über zwei Dritteln der Praxen in Anspruch genommen werden (69,8 Prozent).

     

    „Die immensen Verluste werden sich nicht in anderen Monaten nachholen lassen können, dies ist organisatorisch und personell gar nicht möglich, arbeitsrechtlich können die Stunden ja nicht einfach hinten an die Öffnungszeiten drangehängt werden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Zahnmedizin ist viel ausstattungsintensiver als andere Fachbereiche, warum gerade hier nicht die gleichen Schutzmechanismen greifen wie im restlichen Gesundheitssystem, ist faktisch nicht begründbar. Für die ohnehin kreditbelasteten Praxen ist diese Situation folgenschwer.“

    Quelle: ID 46586239