Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Digitalisierung

    E-Rezept: Seit 1. Oktober gelten neue Regeln für Zahnarztpraxen

    | Seit dem 01.10.2025 gilt die neue E-Rezept-Version 1.3.0. Für Zahnarztpraxen bedeutet das, dass das „Ausstellen von PZN- und Wirkstoffverordnungen an die Nutzung einer Arzneimittel-Datenbank / Verordnungssoftware geknüpft ist. Die Option, im Praxisverwaltungssystem eigene Fertigarzneimittel-Datenbanken anzulegen und für die Verordnung zu nutzen, entfällt damit, weil die Angaben zum Wirkstoff nur noch strukturiert übermittelt werden können“, so die KZBV in ihrem Info-Schreiben. Fehlt eine Datenbankintegration, bleibt den Praxen laut KZBV nur die Freitextverordnung, weshalb sie rät, den Kontakt zum PVS-Hersteller zu suchen und die Abläufe im Team anzupassen, da andernfalls Mehraufwand und Rückfragen in den Apotheken drohen. |

    Weiterführende Informationen

    Quelle: ID 50608790