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  • 09.07.2014 · Fachbeitrag · Vermietung

    BFH: Nachträgliche Schuldzinsen sind steuerlich absetzbar – aber nur unter Bedingungen!

    | Gute Nachrichten für die Immobilienbesitzer unter den Zahnärzten: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Schuldzinsen, die nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie entstehen bzw. verbleiben, generell als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind – wenn der Verkaufserlös nicht reicht, um das Immobiliendarlehen vollständig zu tilgen (Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 45/13, Abruf-Nr. 141515) . |