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  • · Fachbeitrag · Praxisführung

    Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit einer passgenauen betrieblichen Altersversorgung!

    von Boris Rahming, Dipl.-Kfm. und Dipl.-Finw. (FH), Berlin

    | Während die gesetzliche Rente immer weniger ausreicht, um einen sorglosen Lebensabend zu genießen, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) in den letzten Jahren immer attraktiver. Der Zahnarzt als Praxisinhaber kann die bAV zwar nicht für sich selbst nutzen, da er keine „arbeitnehmerähnliche“ Stellung hat. Doch seine Mitarbeiter wird es zusätzlich motivieren, wenn der Chef sie bei ihrer Vorsorge unterstützt. Dieser Beitrag zeigt die Vorteile der bAV in Form einer Direktversicherung. |

     

    • Praxisfall

    Ein 40-jähriger Zahnarzt hat eine Praxis mit vier Mitarbeiterinnen in Hamburg. Er bietet ihnen momentan noch keine betriebliche Altersversorgung an, allerdings haben sich jetzt zwei interessierte Mitarbeiterinnen bei ihm danach erkundigt.

    Arten der betrieblichen Altersversorgung

    Die bAV kann als Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und als Direkt- bzw. Pensionszusage durchgeführt werden. Der Zahnarzt muss seinen Mitarbeitern einen Durchführungsweg anbieten, bei dem die Möglichkeit besteht, eine sogenannte Riester-Zulage in der bAV zu erhalten. Dies ist nur bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds möglich.