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  • · Fachbeitrag · Honorar

    Verschenken Sie kein Geld! - So kalkulieren Sie privatzahnärztliche Leistungen in der BEB

    von Unternehmensberater und Zahntechnikermeister Stefan Sander,Hannover, www.medical-dental-solutions.de

    | Die Abrechnung aufwendiger zahntechnischer Laborarbeiten muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Erfolgt die Abrechnung nach der Bundeseinheitlichen Bemessungsliste (BEB), sollten Sie nicht nach Schema F vorgehen - etwa mit der Formel „BEL plus 20 Prozent“ -, sondern jeweils den individuellen Aufwand in Rechnung stellen. Wie das am besten geschieht, wird nachfolgend mithilfe einer Beispielrechnung geschildert. |

    „Angemessenheit“ der Leistung nicht bloß schätzen

    Bei der Herstellung von zahntechnischen Werkstücken werden - mehr oder weniger - zahntechnische Leistungen anfallen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Arbeiten chairside, im Praxislabor oder im gewerblichen Dentallabor erbracht werden; häufig werden dabei auch Leistungen einer BEB getätigt. Nach § 9 GOZ können dem Patienten neben den Gebühren die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht bereits mit den GOZ- bzw. GOÄ-Gebühren abgegolten sind.

     

    Leider wird die „Angemessenheit“ oft nur geschätzt oder mit veralteten Rechenmethoden - zum Beispiel „BEL (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis) plus 20 Prozent“ - umgesetzt. Dabei handelt es sich um einen Bereich, der entscheidet, wie hoch eine erbrachte Leistung honoriert wird. Und obwohl es sich hier um den wichtigsten Punkt in der Produktionskette handelt, wird diesem Gebiet oft nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet.

    Was ist bei der Kalkulation zu beachten?

    Im Gegensatz zur BEL sind die Preise in der BEB nicht vorgegeben, sondern müssen nach den betriebsindividuellen, fachlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. Die Preise der einzelnen BEB-Leistungen können immer nur kalkulatorisch erfasst werden, da Arbeitsleistung und verwendete Materialien im Einzelfall variieren.

     

    Als Zahnarzt sollten Sie darauf achten, in der BEB-Kalkulation die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen:

     

    • Für die Abrechnung nach der BEB darf keine rechtliche Bindung an das BEL, das für gesetzlich versicherte Patienten gilt, bestehen. In einem solchen Fall dürfte nicht nach BEB abgerechnet werden.
    • Eine Aufteilung der Abrechnung nach „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „notwendig“ besteht bei der privaten zahntechnischen Abrechnung - im Gegensatz zur Berechnung nach BEL - nicht.
    • Die hohen individuellen Leistungen sowie die besonderen qualitativen und ästhetischen Anforderungen sollten sich im Preis widerspiegeln.
    • Maßstab für die Preisfindung ist nicht der Wettbewerber, sondern der eigene betriebswirtschaftliche Aufwand.

    Was wird für die Kalkulation benötigt?

    Als Grundlage für die Kalkulation wird eine BEB an erster Stelle stehen. Es sollte genau überlegt werden, ob die BEB´90, ´97, ´04, die neuere BEB Zahntechnik oder sogar ein eigenes privates Leistungsverzeichnis angewendet wird, denn jede BEB hat Vor- und Nachteile, die beachtet werden müssen. Nach der Wahl der geeigneten BEB sollte diese den eigenen Anforderungen sowie den zahntechnischen Erfordernissen angepasst werden. Wenn bereits eine entsprechend justierte BEB genutzt wird, so sollte diese trotzdem zumindest jährlich überarbeitet und kontrolliert werden.

     

    Planzeiten

    Für die Kalkulation werden die entsprechenden Planzeiten des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) oder vom Zahnarzt selbst ermittelte Zeiten benötigt. Die Planzeiten sind je nachdem, welche BEB gewählt wird, zum Teil aus öffentlichen Quellen oder beim VDZI zu erhalten.

     

    Minutenkostensatz

    Die Ermittlung des Minutenkostensatzes bereitet oft große Schwierigkeiten, da meist keine betriebswirtschaftliche Trennung zwischen Praxis und Praxislabor besteht. Da der reine Praxisminutensatz sehr viel höher liegt, ist ein genauer Minutenkostensatz für das Praxislabor unerlässlich, weil selbst kleine Abweichungen große Auswirkungen auf den Endpreis haben können.

     

    • So kalkulieren Sie richtig
    Der Weg der Kalkulation
    Leistungsinhalte

    BEB Position 0007 - Kontrollmodell

    Planzeit: 6 Minuten

    Zeitwert in Minuten

    +

    Rüstzeit: XX %

    Addition eines prozentualen Aufschlags auf die Planzeit

    x

    Minutenkostensatz: XX Euro

    Multiplikation der vorgehenden Summe mit dem Minutenkostensatz

    =

    Herstellungskosten: XX Euro

    Reine Herstellungs- bzw. Selbstkosten

    +

    Materialkosten: XX Euro

    Mehraufwand hinzurechnen, falls bei Einzelpositionen ein erhöhter Materialaufwand nötig wird (zum Beispiel bei Scann-Gips oder Sonderkunststoff)

    +

    Risikozuschlag: XX %

    Unternehmerisches Risiko wird hinzukalkuliert (etwa für Reparaturen, Wiederholungen usw.)

    +

    Gewinnzuschlag: XX %

    Sämtlichen vorherigen Werten wird nun der „garantierte“ Gewinn hinzugerechnet

    =

    Gesamtpreis: XX Euro

    Endpreis zuzüglich Umsatzsteuer

     

    So ermitteln Sie den Minutenkostensatz

    Der wichtigste Wert ist der Minutenkostensatz, der in jedem Labor und in jeder Zahnarztpraxis unterschiedlich hoch ist. Somit ist es nicht ratsam, entsprechende Preise vom Kollegen zu kopieren. Der Minutenkostensatz steht fast am Anfang der Kalkulationsformel und hat somit große Auswirkungen auf den Endpreis. Als Grundlage zu seiner Ermittlung kommen zuerst die tatsächlich aufgewendeten Stunden im Labor in Betracht.

     

    Zunächst müssen jedoch die im Labor verfügbaren produktiven Stunden erfasst werden. Sämtliche aufgeführten Werte sind beispielhaft und sollen keine Vorgaben für eine individuelle Kalkulation darstellen.

     

    • I. Ermittlung der produktiven Stunden

    Kalendertage

    365

    -

    Ausfalltage (Sonn- und Feiertage, Urlaub, Krankheit etc.)

    147,3

    =

    Anwesenheitstage im Labor

    217,7

    -

    Ausfallzeiten für Kulanzen/Reklamationen

    10,9

    =

    Produktive Tage

    206,8

    x

    Arbeitsstunden je Tag bei einer 39 Stunden-Woche

    7,8

    =

    Ø Anwesenheitsstunden pro Jahr/je Vollzeitkraft

    1.613,04

    x

    Anzahl der Mitarbeiter

    3

    =

    Produktive Betriebsstunden

    4.839,12

    Anschließend werden die Kostenarten ermittelt. Da diese im Praxislabor meist nicht separat, sondern zusammen mit den Praxiskosten erfasst werden, ist dieser Bereich der am schwierigsten zu erfassende Kostenblock.

     

    • II. Erfassung der Kostenarten (für ein Jahr)
    Kostenarten
    Euro

    +

    Materialkosten (nicht zurechenbare und zurechenbare Materialkosten - genaue Aufschlüsselung unter III)

    62.569

    +

    Personalkosten

    179.247

    +

    Raumkosten

    16.616

    +

    Steuern/Versicherungen/Beiträge

    9.338

    +

    Kfz-Kosten

    8.291

    +

    Werbekosten

    3.512

    +

    Warenabgabekosten

    1.243

    +

    Abschreibungen

    10.733

    +

    Instandhaltung/Werkzeug

    3.632

    +

    Kosten für Büro/Verwaltung

    9.031

    +

    Kalkulatorische Zinsen

    4.439

    +

    Sonstige kalkulatorische Kosten

    1.067

    =

    Gesamtkosten

    323.258

     

    Die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie der Zahnarzt anschließend die im Minutenkostensatz verrechenbaren Kosten ermitteln kann.

     

    • III. Die im Minutenkostensatz verrechenbaren Kosten (für ein Jahr)
    Materialkosten
    Euro

    Material (Stoffe/Waren)

    62.569

    -

    Einzelkosten (Gold/Zähne/Fremdarbeit/Fertigteile)

    42.015

    =

    Bereinigte Materialkosten (= Kosten Verbrauchsmaterial)

    20.554

    +

    Personalkosten

    179.247

    +

    Raumkosten/Instandhaltung/Kfz-Kosten/Werbekosten

    26.615

    +

    Steuern/Versicherungen/Beiträge/Abschreibungen/Zinsen

    54.818

    =

    Gesamtkosten

    281.234

     

    Der durchschnittliche Kalkulationsstundensatz, also die Selbstkosten, werden ermittelt, indem die unter III. ausgewiesenen Gesamtkosten durch die produktiven Betriebsstunden (siehe I.) dividiert werden. Dividiert man also 281.234 Euro durch die ermittelte betriebliche Stundenzahl von 4.839,12, so ergibt sich ein Kalkulationsstundensatz für den Bereich Zahntechnik in Höhe von 58,17 Euro - das sind 0,97 Euro pro Minute.

     

    In der nachfolgenden Rechnung ist der kalkulatorische Unternehmerlohn bis zu den Herstellungskosten bereits berücksichtigt. Da jedes Unternehmen und somit auch die Zahnarztpraxis einen Gewinn anstrebt, können (besondere) Materialkosten, Risikozuschläge und Gewinnzuschläge zu den reinen Herstellungskosten addiert werden. Zuschläge von 30 Prozent sind dabei üblich.

     

    • IV. Die angewandte Kalkulation in der Zahntechnik
    BEB ´97 mit Rechnungstabelle
    +
    x
    =
    +
    +
    +
    =

    BEB Nr.

    BEB Leistungstext

    Planzeit/Minuten

    Rüstzeit %

    Minutenkostenfaktor/Euro/Minuten

    Herstellungskosten/Euro

    Materialkosten/Euro

    Risikozuschlag %

    Gewinnzuschlag %

    Gesamtpreis/Euro

    0001

    Modell aus Hartgips

    8

    25

    0,97

    9,70

    0,15

    5

    5

    10,82

    0002

    Modell aus Superhartgips

    12

    25

    0,97

    14,55

    0,40

    5

    5

    16,45

    0003

    Okklusionsmodell

    18

    25

    0,97

    21,825

    0,30

    5

    5

    24,34

     

    FAZIT | Auch wenn der Rechenweg auf den ersten Blick kompliziert aussieht, so ist doch erkennbar, wie wichtig die Kalkulation von Leistungen in der Zahntechnik ist. Es wird deutlich, dass der exakt kalkulierte „Preis“ einer Leistung ein Wettbewerbsvorteil sein kann und Sicherheit in der täglichen Abrechnung gibt. Zum anderen kann mit einer genauen Rechnung nachvollzogen werden, welche Arbeiten sich für Ihr Labor lohnen - und welche besser abgegeben werden sollten.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 9 | ID 37659970