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  • · Fördermittel

    Zweiten Standort eröffnen ‒ diese Fördermittel unterstützen Sie

    Bild: ©alphaspirit - stock.adobe.com

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve

    | Einen zweiten Standort zu übernehmen, ist ein beliebter Weg, um die freiberufliche Tätigkeit auszuweiten. Dabei kommt entweder die Eröffnung einer neuen Praxis oder die Übernahme einer bestehenden infrage. Der Vorteil einer Übernahme ist, dass der Patientenstamm bereits besteht, vorhandene Mitarbeiter die Abläufe kennen und die Praxis komplett eingerichtet ist. In jedem Fall ist einiges an Kapital erforderlich, um das Vorhaben zu realisieren. Welche öffentlichen Förderprogramme können Zahnärzte beanspruchen? |

    Vorstellung von zwei Förderprogrammen

    Grundsätzlich können Zahnärzte Förderprogramme nutzen, die aus unterschiedlichen Töpfen der EU, des Bundes oder der Länder gespeist werden. Wir stellen Ihnen anhand eines Beispiels zwei Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor, die in ganz Deutschland ‒ also unabhängig vom Praxissitz ‒ verfügbar sind.

     

    • Beispielsfall: Übernahme einer Zahnarztpraxis als zweiter Standort

    Ein Zahnarzt ist im vierten Jahr freiberuflich tätig und möchte im Folgejahr eine bestehende Praxis für 100.000 Euro übernehmen. Der alteingesessene Zahnarzt wird für eine Übergangszeit von 12 Monaten in der Praxis verbleiben, bevor er endgültig aussteigt. Geplant ist, die Praxisräume im Jahr 2024 mit neuen Geräten und Möbeln auszustatten. Dazu sind weitere 50.000 Euro kalkuliert.