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  • · Fördermittel

    Neuer staatlicher Zuschuss in der Coronakrise

    Bild: ©alphaspirit - stock.adobe.com

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve

    | Im Zuge der Coronakrise hat der Staat eine Reihe von Kreditprogrammen aufgelegt ( iww.de/s3467 ), die wir in ZP vorgestellt haben. Neu seit Januar 2021 ist die Überbrückungshilfe III, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der auf der Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden kann. Hiermit muss ein Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschafts- oder Buchprüfer beauftragt werden. Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte haben bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen Zugriff. |

     

    Antragsvoraussetzungen

    Trifft eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zu, erhalten Sie für die Monate November 2020 bis Juni 2021 einen Fixkostenzuschuss in individueller Höhe:

     

    • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im November und/oder Dezember 2020 im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.