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  • · Fachbeitrag · Expansion

    Erweiterung des Teams um einen Zahnarzt

    von StB, vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff, Köln, bischoffundpartner.de

    | Das Einnahmenpotenzial einer Zahnarztpraxis erschöpft sich nicht allein in der Auslastung des Praxisinhabers. Mit der Einstellung eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin lassen sich Mehreinnahmen erzielen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels, welche Überlegungen anzustellen sind, um mit der Einstellung eines weiteren Zahnarztes bzw. einer weiteren Zahnärztin nicht nur Mehreinnahmen, sondern auch zusätzliche Gewinne zu erzielen. |

    Lohnt sich die Einstellung eines weiteren Zahnarztes?

    Der Terminkalender von Dr. Dents Praxis ist randvoll. Dr. Zahn würde gerne angestellt in der Praxis arbeiten. Dr. Dent ist überzeugt, dass die Praxis auch Dr. Zahn auslasten könnte. Um die Auswirkung auf den Praxisgewinn zu analysieren, greifen wir wieder auf die Deckungsbeitragsrechnung zurück. Die Anstellung von Dr. Zahn verbessert den Gewinn der Praxis, wenn die zusätzlichen Erlöse der Praxis die zusätzlichen Kosten durch Dr. Zahn übersteigen. Die Anstellung von Dr. Zahn erfordert eine weitere Stuhlassistenz, sodass sich die folgenden zusätzlichen Personalkosten ergeben.

     

    • Personalkosten für einen weiteren Zahnarzt und eine ZFA
    Euro/Monat
    Euro/Jahr

    Bruttogehalt Dr. Zahn

    6.000

    72.000

    Bruttogehalt ZFA (Stuhlassistenz)

    3.000

    36.000

    Zusätzliche Bruttogehälter

    9.000

    108.000

    AG-Anteil Sozialversicherung (20 Prozent)

    1.800

    21.600

    Sonstige Nebenkosten (10 Prozent)

    900

    10.800

    Haftpflicht, Kammerbeitrag

    100

    1.200

    Zusätzliche Personalkosten

    11.800

    141.600