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  • · Fachbeitrag · Best Practice

    Gründung einer BAG durch Aufnahme von Partnern in eine Einzelpraxis

    von StB, vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und StBin, Dipl.-Finanzwirtin Kerstin Löbe, Köln, bischoffundpartner.de

    | Wenn sich angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte mehr Verantwortung und mehr Einkommen wünschen, streben sie meist in die Selbstständigkeit. Für den anstellenden Praxisinhaber muss dies kein Nachteil sein, wenn er mit den ambitionierten Kollegen eine Berufsausübungsgemeinschaft gründet. So bleibt das „Dreamteam“ erhalten und alle profitieren. |

    Die Ausgangssituation

    Dr. Dent führt seine Einzelpraxis seit mehr als 15 Jahren erfolgreich. Die beiden angestellten Zahnärzte sind fleißig aber auch ehrgeizig, was jüngst auch zu Diskussionen um die Gehälter führte. Zwar erhalten beide über eine prozentuale Beteiligung am eigen erwirtschafteten Honorarumsatz auch eine erfolgsabhängige Vergütung, dies reicht den Kollegen aber nicht mehr. Sie denken über die Gründung einer eigenen Praxis bzw. die Übernahme einer ortsansässigen Praxis nach. Beide möchten gerne mehr Verantwortung übernehmen und sich in leitender Funktion einbringen. Da Dr. Dent mit den Kollegen sehr zufrieden ist, will er beiden ein Angebot zum Einstieg in seine Praxis unterbreiten. Damit ein fairer Einstiegspreis vereinbart werden kann, lässt Dr. Dent eine professionelle Praxisbewertung durchführen, die einen Gesamtwert von 850.000 Euro für seine Praxis ermittelt. Der aktuelle Buchwert der Praxis beläuft sich auf 100.000 Euro. In den nächsten Jahren steht eine Praxiserweiterung an, zudem soll in neue Behandlungseinheiten investiert werden.

     

    • Buchwert

    Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts (im Jahr der Anschaffung, in den Folgejahren der Buchwert des Vorjahres) minus der jährlich anfallenden steuerlichen Abschreibung ergeben den Buchwert am Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs.