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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Zwei-Konten-Modell

    BMF-Schreiben zum Schuldzinsenabzug aus Investitionsdarlehen veröffentlicht

    | Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 7/2000, S. 5 ff., haben wir Ihnen das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Neuregelung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs gemäß § 4 Abs. 4a EStG vorgestellt. Demnach sind Schuldzinsen grundsätzlich dann nicht in voller Höhe abziehbar, wenn Überentnahmen vorliegen. Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten betrieblicher Anlagegüter sind allerdings stets in vollem Umfang abzugsfähig (§ 4 Abs. 4a S. 6 EStG). Nach Ansicht des BMF ist es dazu jedoch erforderlich, dass für die Finanzierung gesonderte Darlehen aufgenommen werden. Die Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens durch Belastung des Kontokorrentkontos reicht nicht aus, um die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen von der Überentnahmeregelung auszunehmen. Mit Schreiben vom 28. März 2001 (Az: IV A 6 - S 2144 - 34/01) relativiert das BMF diese Aussage nun wie folgt: |