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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Wohnungsbau

    Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage sollen gesenkt werden

    | Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, demnächst ein eigenes Häuschen zu bauen oder zu kaufen, sollten Sie eher heute als morgen „Nägel mit Köpfen“ machen. Das gilt insbesondere, wenn Sie zu den sogenannten „Besserverdienern“ zählen. Der Grund: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, sollen schon ab dem Jahr 2000 spürbar gesenkt werden. Derzeit hat Anspruch auf Eigenheimzulage, wer mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte unter 240.000 DM (Alleinstehende) bzw. 480.000 DM (zusammenveranlagte Ehegatten) bleibt. Für die Berechnung der Grenze werden die Einkünfte des Jahres der Antragstellung (Erstjahr) und des vorhergehenden Jahres addiert. Ab dem Jahr 2000 sind Einkommensgrenzen von - nur noch auf das Erstjahr bezogen - 90.000 DM für Alleinstehende bzw. 180.000 DM für Verheiratete im Gespräch. |