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  • 01.06.2006 | Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermeiden oder bestmöglich überstehen – Teil 2

    von Rechtsanwalt Dr. Stefan Stelzl, Ratajczak, Wellmann & Partner, Sindelfingen, www.rpmed.de

    In der Mai-Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ befasste sich der erste Teil dieses Beitrages im Wesentlichen mit der richtigen Dokumentation, ohne die der Zahnarzt in der Wirtschaftlichkeitsprüfung einen schweren Stand hat. Der zweite Teil knüpft zunächst hieran an und stellt weitere Bema-Positionen aus dem Blickwinkel der richtigen Dokumentation vor. Zudem werden weitergehende praktische Tipps gegeben, wie Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermieden oder zumindest bestmöglich überstanden werden können.  

    Dokumentation ist das A und O (Fortsetzung)

    Nr. 49 (Exz1)

    Auch hier handelt es sich um eine „Füllziffer“, die zudem noch mit der Nr. 12 Bema (BMF) kollidiert. Bei den Exzisionen ist genau zu dokumentieren, an welcher Stelle aus welchem Grund und zu welchem Zweck die Schleimhautexzision vorgenommen wurde.  

     

    Operative Ziffern

    Hier sollte möglichst ein (kurzer) Operationsbericht angefertigt werden, der neben der Indikation die Art und Weise der Durchführung der Operation dokumentiert. Selbstverständlich ist hier auch zu dokumentieren, wenn es zu Schwierigkeiten im Rahmen der Operation kommt. Nur dadurch lässt sich im Zweifelsfall belegen, warum Nachfolgebehandlungen erforderlich waren.  

     

    Nr. 56c, Zy3

    In einer verbindlichen Abrechnungsbestimmung zum Bema heißt es, dass das Entfernen von Granulationsgewebe und kleinen Zysten nicht nach Nr. 56 Bema abrechnungsfähig ist. Es kommt deshalb oft zum Streit im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung, ob überhaupt eine Zyste vorlag und, wenn ja, ob diese „klein“ oder „groß“ war.