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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Werbeverbot

    Auch die „Zahnarzt-GmbH“ unterliegt dem Werbeverbot

    | Ein Zahnlabor in Düsseldorf, das mit medizinischen Geräten handelt, Fortbildung auf dem Gebiet der Zahnheilkunde anbietet und außerdem zahnärztliche Behandlungen durchführt, warb - unter anderem in der Zeitschrift „auto, motor und sport“ - mit dem folgenden Text: „Unser langjährig erfahrenes Ärzteteam erstellt in ruhiger Atmosphäre ein individuelles Behandlungskonzept für Sie ... Die Behandlung erfolgt in wenigen Sitzungen und auf Wunsch selbstverständlich unter Vollnarkose ...“ . |