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  • 04.03.2008 | Versicherung und Vorsorge

    Private Altersvorsorge mit der Riester-Rente: Der Staat zeigt sich großzügig

    Die Riester-Rente kann für Ihre Praxismitarbeiter oder Ihren mitarbeitenden Ehegatten – sofern ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis besteht – eine attraktive Möglichkeit sein, eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen. Hierbei lohnt sich die staatliche Förderung sogar dann, wenn nur kleine Beträge eingezahlt werden. Auch lässt sich die Riester-Rente jederzeit der beruflichen bzw. privaten Situation anpassen, denn auch Teilzeitkräfte und Mini-Jobber erhalten die Riesterförderung und für Kinder werden Zulagen gezahlt. Dieser Beitrag stellt Ihnen die Riester-Rente vor.  

    Wer erhält die Riester-Rente?

    Die Riester-Rente bleibt für viele Sparer nach wie vor die erste Wahl im Bereich der privaten Altersvorsorge. Durch sie soll in erster Linie denen geholfen werden, die durch die Senkung der gesetzlichen Rente gezwungen sind, eine zusätzliche Altersversorgung mit Hilfe staatlicher Unterstützung aufzubauen. Dazu gehören unter anderem  

     

    • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer,
    • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (Selbstständige, die keine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind),
    • geringfügig Beschäftige (Mini-Jobber), wenn sie die ermäßigten Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen zur vollen Beitragshöhe aufstocken (derzeit 4,9 Prozent zusätzlicher Eigenbeitrag),
    • Ehepartner von förderbegünstigten Personen, sofern sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen.

     

    Zahnärzte, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, sind von der staatlichen Förderung ausgeschlossen und können daher selbst nicht „riestern.“  

    Für jeden Sparer der richtige Vertrag

    Als Riester-Rente sind drei Anlageformen förderungsfähig: