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  • 01.06.1998 · Fachbeitrag · Vermietung an Kinder

    Mit dem Sparplanmodell machen Sie das Mietverhältnis „wasserdicht“

    | Mietverhältnisse zwischen Eltern und Kindern sind lukrative Steuersparmodelle. Die Eltern können nämlich sämtliche Kosten steuerlich geltend machen, auch wenn Sie von Ihrem Kind nur 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen. Allerdings muß das Kind die Miete aus eigenen Mitteln aufbringen. Problematisch ist diese Voraussetzung, wenn das Kind über keine eigenen Einkünfte verfügt, weil es noch studiert. Sie müssen dann Ihr Kind mit den entsprechenden Mitteln ausstatten. Zu unterscheiden sind vier Fälle: |