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  • 01.10.2006 | Umsatzsteuer

    So bewältigen Sie die Erhöhung der Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis

    von Dipl.-Bw. (BA), Steuerberater Björn Ziegler Kanzlei Fuchs + Martin, Volkach, www.Fuchs-und-Martin.de

    In der letzten Ausgabe wurde die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 vor dem Hintergrund einer möglichen Steuerersparnis durch das Vorziehen großer Investitionen in das Jahr 2006 thematisiert. Der folgende Beitrag zeigt nun den – administrativen – Handlungsbedarf für die Zahnarztpraxis auf, der mit der Umsatzsteuererhöhung auf 19 Prozent einhergeht. In diesem Zusammenhang werden weitere Einsparmöglichkeiten dargestellt.  

    Vorräte aufstocken

    Grundsätzlich gilt: Wer aus dem Vorziehen von Investitionen einen Steuervorteil erzielen will, kann dies nicht nur durch größere Anschaffungen, sondern auch durch die frühzeitige Bevorratung von Verbrauchsmaterialien erreichen. Denn in beiden Fällen handelt es sich um den mit Umsatzsteuer belasteten Einkauf für die Praxis. Ein Vorteil ergibt sich beispielsweise beim Einkauf von  

     

    • Verbrauchsmaterial für Füllungen und sonstigem Verbrauchsmaterial
    • Instrumenten und Kleingeräten
    • Bleaching-Zubehör
    • Zahnschmuck
    • Mundhygieneartikeln
    • Kollagen und Botox®
    • Materialien für das kleine Eigenlabor (zum Beispiel Edelmetalle)
    • Heizöl

     

    Zu beachten ist hierbei, dass sich Einkäufe von Materialien vor dem Hintergrund einer Steuerersparnis nur für so genannte Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung lohnen.