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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Durch Vertragsanpassung bis zum 30. Juni Umsatzsteuer auf Geschäftsführungsvergütungen vermeiden

    | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die Vergütung von Geschäftsführern einer Personengesellschaft umsatzsteuerpflichtig ist, wenn für die Geschäftsführungstätigkeit eine Vergütung unabhängig von der Gewinnhöhe - zum Beispiel fixer „Gewinnvorab“ - vereinbart wurde (Urteil vom 6. Juni 2002, Az: V R 43/01; Abruf-Nr. 020931). |