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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Durch Vertragsanpassung bis zum 30. Juni Umsatzsteuer auf Geschäftsführungsvergütungen vermeiden

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die Vergütung von Geschäftsführern einer Personengesellschaft umsatzsteuerpflichtig ist, wenn für die Geschäftsführungstätigkeit eine Vergütung unabhängig von der Gewinnhöhe - zum Beispiel fixer „Gewinnvorab“ - vereinbart wurde (Urteil vom 6. Juni 2002, Az: V R 43/01; Abruf-Nr. 020931).