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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Streitpunkt Honorarverteilung

    Die neuen Grundsätze der Rechtsprechung zur Honorarverteilung

    | Der Regierungswechsel Rot-Grün hatte unmittelbare Auswirkungen auf das vertragszahnärztliche Vergütungssystem. Mit dem 1. Januar 1999 wurden nahezu alle Leistungsbereiche der Zahnheilkunde der globalen Budgetierung unterworfen. Der Gesetzgeber gab den KZV´en und Krankenkassen auf, sich bis zum 31. März 1999 über die Höhe der Gesamtvergütung verbindlich zu einigen. Anderenfalls setze das Landesschiedsamt die Gesamtvergütung bis zum 30. Juni 1999 fest. Den KZV´en wurde aufgegeben, die neuen Vergütungsgrundsätze kurzfristig in die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) einzuarbeiten. Diese Umsetzung ist ganz unterschiedlich erfolgt. Damit Sie Ihren HVM-Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen können, haben wir die wichtigsten HVM für Sie zusammengestellt. |