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  • 01.12.2005 | Steuersparende Kapitalanlagen

    Steuertipps zum Jahresende für den Zahnarzt als Kapitalanleger

    In der letzten Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ haben wir die wesentlichen Gestaltungsüberlegungen zum Jahreswechsel aus dem betrieblichen und privaten Bereich des Zahnarztes erläutert. Der folgende Beitrag soll nun dem Zahnarzt als Kapitalanleger Handlungsmöglichkeiten zum Jahresende aufzeigen, denn es bieten sich auch im Zusammenhang mit Kapitalerträgen und Wertpapiergewinnen noch viele Optionen, für das Jahr 2005 Steuern zu sparen.  

    Optimaler Umgang mit Spekulationsgeschäften

    Liegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften vor Jahresende über der Freigrenze von 512 Euro, kann eine Verlustrealisierung die Steuerfreiheit retten und zugleich für eine Depotbereinigung sorgen. Hierbei sind alle Papiere verwendbar, die weniger als ein Jahr im Depot liegen. Dabei kann wie folgt vorgegangen werden: Zuerst sollte der Anleger alle Geschäfte des Jahres addieren und das Plus mit einem Minus verrechnen. Dabei ist zu beachten, dass Aktien dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, die übrigen Wertpapiere hingegen nicht. Ergibt sich nun ein Verkaufsplus von 512 Euro oder mehr, sollte ein gezielter Verkauf in Betracht gezogen werden.  

     

    Beispiel 1

    01.12.2005 |

    Ein Zahnarzt hat 2005 mit Optionsscheinen einen Gewinn in Höhe von 1.000 Euro gemacht. Er überlegt, ob er Verlust bringende Aktien oder Aktienfonds verkaufen soll, um die Freigrenze zu unterschreiten und Steuerfreiheit zu erreichen.  

    Zu verkaufende Wertpapiere  

    Aktien  

    Fonds  

    Verlust aus Jahresendverkauf  

    600 Euro  

    600 Euro  

    davon steuerlich maßgeblich  

    300 Euro  

    600 Euro  

    Z sollte also die Fonds verkaufen, um seine Spekulationseinkünfte unter die Freigrenze von 512 Euro zu drücken (1.000 Euro ./. 600 Euro = 400 Euro). Mit dem Verkauf der Aktien gelingt ihm dies nicht (1.000 Euro ./. 300 Euro = 700 Euro).  

     

    Beispiel 2

    Ein Zahnarzt hat im Jahr 2005 einen Gewinn von 1.000 Euro mit Aktien erzielt. Da die 1.000 Euro steuerlich nur zur Hälfte maßgebend sind (Halbeinkünfteverfahren), ist die 512 Euro-Freigrenze bereits unterschritten. Er braucht aus steuerlicher Sicht keine Verkäufe zu tätigen.  

    Praxistipps

    Damit die Verlustverrechnung funktioniert, sollte der Anleger folgende vier Besonderheiten beachten: