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  • 12.01.2010 | Steuergestaltung

    Wird Privat-Pkw zum Praxis-PKW, droht Entzug der Abwrackprämie

    Wer als Selbstständiger für einen Neuwagenkauf die Abwrackprämie kassiert hat, dem kann die Prämie unter Umständen nachträglich wieder entzogen werden. Zwar gab es die staatliche Unterstützung eigentlich nur für Privatpersonen, doch durch einen kleinen Trick haben auch Selbstständige von der Finanzspritze profitiert. So haben einige Unternehmer und Freiberufler das neue Auto offiziell privat erworben und erst anschließend ins Betriebsvermögen eingelegt. Das war nicht erlaubt.  

     

    Denn nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen waren ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt und förderfähig. Fahrzeuge, die zum Beispiel auf einen Gewerbebetrieb oder die freiberufliche Praxis zugelassen sind, wurden nicht gefördert.  

     

    Die Oberfinanzdirektion Hannover weist daher in einem aktuellen Erlass (vom 04.09.2009, Az: S 0132 - 29 StO 142) nun darauf hin, dass Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfer bei dem Besuch von Selbstständigen ganz genau in die Buchführung schauen sollen. Werden den Finanzämtern im Rahmen des Besteuerungsverfahrens - zum Beispiel während einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung oder durch eingereichte Belege - Verdachtsmomente für einen Missbrauch bei der Gewährung der Umweltprämie bekannt, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert. Ein Verdachtsmoment könnte sich beispielsweise ergeben, wenn in der Rechnung für den Neu-/Jahreswagen die Umweltprämie auf den Anschaffungspreis angerechnet wird und das Fahrzeug sofort dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.