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  • 08.11.2010 | Steuergestaltung

    Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahresende 2010

    von Dipl. Ökonom Dirk Peters, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de

    Auch dieses Jahr gilt: Wenn Sie die Weichen bis zum 31. Dezember richtig stellen, können Sie unter Umständen noch erheblich Steuern sparen. Der folgende Beitrag soll eine Orientierungshilfe für die wichtigsten Überlegungen aus der Sicht eines Zahnarztes sein.  

    Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben

    Wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, können Sie Ihre errechneten Steuerzahlungen noch bis zum 31. Dezember beeinflussen. Bei vorzeitiger Bezahlung von laufenden Ausgaben bzw. Einnahmeverlagerungen durch das Hinausschieben von Honorarforderungen in das kommende Jahr erreichen Sie für 2010 eine Steuerentlastung. Diese Steuerverschiebung bringt Ihnen einen Zinsvorteil auf die verschobenen Steuern, der beim aktuell niedrigen Kapitalmarktzinsniveau aber eher gering ausfällt.  

     

    Die Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben können Sie auch auf einige andere Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung oder auf Sonderausgaben - zum Beispiel Spenden oder Vorsorgeaufwendungen - anwenden. So können Sie mit höheren Beiträgen zu Ihrem Versorgungswerk unter Umständen Steuern sparen und etwas für Ihre Altersvorsorge tun.  

     

    Zu beachten ist, dass ab dem Jahr 2008 die sogenannte Reichensteuer eingeführt wurde; das heißt: Für Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen über 250.731 Euro (bei Ehegatten 501.462 Euro) liegt, beträgt der Spitzensteuersatz nicht 42, sondern 45 Prozent. Bewegt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen im Bereich von 251.000 Euro, müssen Sie prüfen, ob Sie ggf. in einem Jahr oberhalb, im anderen Jahr unterhalb der Grenze liegen. Durch strategische Verlagerungen von Einnahmen oder Ausgaben können Sie den Steuersprung um drei Prozentpunkte vermeiden.