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  • 09.12.2010 | Steuergestaltung

    Steuergünstige Zuwendungen zur Steigerung der Mitarbeitermotivation

    Von einer „normalen“ Gehaltserhöhung landet regelmäßig nur knapp die Hälfte im Portemonnaie des Arbeitnehmers. Den Löwenanteil teilt sich das Finanzamt mit den Sozialversicherungskassen. Ziel einer Gestaltung ist es daher, die Zulage möglichst ungeschmälert beim Arbeitnehmer ankommen zu lassen, indem Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung gespart werden. Eine Lohnsteuerersparnis kommt im Ergebnis allein dem Arbeitnehmer zugute. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser Beitrag erläutert daher Inhalt und Durchführung aktueller Gestaltungsoptionen.  

     

    Das folgende Beispiel zeigt, warum sich derartige Überlegungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnen:  

     

    Beispiel 1

    Eine Mitarbeiterin (Steuerklasse I, konfessionslos) erhält monatlich einen Bruttoarbeitslohn von 1.800 Euro. Ihr Gehalt soll um 100 Euro erhöht werden. Das würde bei der Arbeitnehmerin ankommen:  

     

    Zusätzlicher Bruttolohn  

    100,00 Euro  

    abzüglich Erhöhung der Lohnsteuer  

    22,83 Euro  

    abzüglich Erhöhung des Solidaritätszuschlags  

    1,25 Euro  

    abzüglich Erhöhung des ArbN-Anteils zur Sozialversicherung  

    20,48 Euro  

    Zusätzliches Nettogehalt  

    55,44 Euro  

    Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber unter anderem noch 19,33 Euro Sozialversicherungsbeiträge.  

    Warengutscheine bis zu 44,00 Euro im Monat

    Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer monatlich für bis zu 44 Euro (sogenannte Sachbezugsfreigrenze pro Monat) Gutscheine für Waren und Dienstleistungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei überlassen. Am beliebtesten sind dabei die Benzingutscheine.