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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Praxis im notwendigen Betriebsvermögen - wann ist das sinnvoll?

    | Wenn der Zahnarzt in eigenen Praxisräumen tätig werden möchte, so ergeben sich steuerlich vor allem zwei Überlegungen: Sollen die Praxisräume vom Zahnarzt selbst angeschafft bzw. hergestellt werden oder soll die Anschaffung bzw. Herstellung durch einen nahen Angehörigen erfolgen, der die Praxisräume dem Zahnarzt im Rahmen eines Mietvertrages überlässt? Im "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" Nr. 12/2003, S. 13, und 1/2004, S. 6, wurden Sie darüber informiert, welche Wirkungen die beiden Steuermodelle haben und wann es sich anbietet, die Praxisimmobilie im Eigentum von Angehörigen zu belassen. Wann es jedoch gerade aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein kann, die Praxisimmobilie im Betriebsvermögen zu führen, lesen Sie in diesem Beitrag. |