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  • 08.07.2011 | Steuergestaltung

    Leitfaden im Online-Service: So nutzen Sie das Wahlrecht bei GWG optimal

    Ab 2010 besteht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ein Wahlrecht zwischen der alten Sofortabschreibung (410-Euro-Grenze) und der Einstellung in einen sogenannten Sammelposten. Die Sofortabschreibung bzw. der Sammelposten kommt in Frage für  

     

    • abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
    • die selbstständig nutzbar sind und
    • deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt Fragen geklärt, die bislang offen waren. Wir haben für Sie einen aktuellen Leitfaden erstellt, der das BMF-Schreiben vorstellt und Ihnen zeigt, wie Sie das Wahlrecht optimal nutzen.  

     

    Sie finden den Leitfaden im Online-Service für Abonnenten unter www.iww.de => myIWW => Online-Service/Downloads => Arbeitshilfen und Checklisten.