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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Die Finanzierung einer Investition mit Hilfe einer Lebensversicherung

    | Nach dem deutschen Steuerrecht sind Erträge aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig. So unterliegen zum Beispiel Zinsen aus Festgeldanlagen oder Obligationen der vollen Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Liegt das zu versteuernde Einkommen des Zahnarztes über 107.567 DM (bei Verheirateten über 215.134 DM), wird sein Einkommen in der Spitze mit dem Höchststeuersatz von 48,5 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert. Erzielt dieser Zahnarzt also Zinseinnahmen von beispielsweise 20.000 DM in einem Jahr, so hat er darauf nach Abzug des Sparerfreibetrages und der Werbungskostenpauschale (Verheiratete 6.200 DM) 48,5 Prozent Einkommensteuer = 6.693 DM zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag = 368 DM, insgesamt also 7.061 DM, an das Finanzamt abzuführen. Es verbleiben netto lediglich 12.939 DM (ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer). |