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  • 01.12.1998 · Fachbeitrag · Steuerfahndung

    Kaffee-Kränzchen mit der Steuerfahndung

    | Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft setzen bei Bankdurchsuchungen auf eine neue Taktik: Statt dem richterlichen Durchsuchungsbefehl nachzukommen, wird bei einem gemütlichen Plauderstündchen Kaffee getrunken, ehe man unverrichteter Dinge wieder abzieht. Hinterlassen wird dann der Hinweis, daß innerhalb einer bestimmten Zeit - meist drei Wochen - noch Selbstanzeigen möglich sind. Die machen nämlich weniger Arbeit, als die Sachverhaltsermittlung von Amts wegen bei jedem einzelnen „Zinshinterzieher“. Hintergedanke dieser Aktionen: Durch ausführliche Berichterstattung in der örtlichen Presse sollen geängstigte Bankkunden vermehrt Selbstanzeige erstatten und involvierte Bankmitarbeiter ihre Kundschaft alarmieren. |