01.07.2000 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Darauf achten Finanzbeamte in diesem Jahr besonders
Sachbearbeiter der Finanzämter, die Steuererklärungen bearbeiten, bekommen von der Finanzverwaltung regelmäßig bestimmte Prüffelder bzw. Veranlagungsschwerpunkte vorgegeben. Einem internen Schreiben der Finanzverwaltung haben wir einige dieser Prüffelder entnommen- wobei diese noch von Finanzamt zu Finanzamt variieren können: Spekulationsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und dabei vor allem Grundstücksveräußerungen innerhalb der auf zehn Jahre verlängerten Spekulationsfrist (siehe zu dieser Problematik auch „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/99, S.14); Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; gewerblicher Grundstückshandel; Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Unterstützungsleistungen an nahe Angehörige. Sie müssen folglich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für 1999 damit rechnen, dass das Finanzamt bei diesen Problembereichen verstärkt „nachhakt“.
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