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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Darauf achten Finanzbeamte in diesem Jahr besonders

    | Sachbearbeiter der Finanzämter, die Steuererklärungen bearbeiten, bekommen von der Finanzverwaltung regelmäßig bestimmte Prüffelder bzw. Veranlagungsschwerpunkte vorgegeben. Einem internen Schreiben der Finanzverwaltung haben wir einige dieser Prüffelder entnommen- wobei diese noch von Finanzamt zu Finanzamt variieren können: Spekulationsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und dabei vor allem Grundstücksveräußerungen innerhalb der auf zehn Jahre verlängerten Spekulationsfrist (siehe zu dieser Problematik auch „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/99, S.14); Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; gewerblicher Grundstückshandel; Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Unterstützungsleistungen an nahe Angehörige. Sie müssen folglich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für 1999 damit rechnen, dass das Finanzamt bei diesen Problembereichen verstärkt „nachhakt“. |