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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Steueranmeldung

    Steuerkalender 2005 - alle Termine, alle Schonfristen

    | Steuern müssen Sie nicht sofort begleichen, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), vielmehr können Sie die gesetzlich gewährte Schonfrist nutzen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender 2005 zusammengefasst. |