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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Steueranmeldung

    Steuerkalender 2005 - alle Termine, alle Schonfristen

    Steuern müssen Sie nicht sofort begleichen, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), vielmehr können Sie die gesetzlich gewährte Schonfrist nutzen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender 2005 zusammengefasst.