01.05.2003 · Fachbeitrag · Steuer- Anmeldung
Abschaffung der Abgabe-Schonfrist für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2004
Die bisherige Gewährung einer fünftägigen „Abgabe-Schonfrist“ bei Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 1. April 2003 (Az: IV D 2 - S 0323 - 8/03) für nach dem 31. Dezember 2003 endende Voranmeldungszeiträume bzw. Anmeldungszeiträume aufgehoben. Bei verspäteter Abgabe können ab Januar Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer erhoben werden.
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