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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften

    Finanzamt ist den Steuersündern auf der Spur: So wahren Sie Ihre Rechte

    | Eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen hält die Anlegerschaft in Atem: Die Steuerfahndung darf Erkenntnisse über Spekulationsgewinne aus Wertpapierkäufen, die sie bei der pauschalen Überprüfung der Wertpapierdepots von Kunden einer Bank gewonnen hat, an die zuständigen Finanzämter der betroffenen Bankkunden und die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen weitergeben (Beschluss vom 22. Juni 2001, Az: 6 V 672/00). Droht Millionen von Kleinanlegern jetzt Besuch von der Steuerfahndung? Wie geht die Finanzverwaltung vor? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Anleger? Fragen über Fragen, auf die wir im folgenden Beitrag eine Antwort geben. |