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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Schenkung

    Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Kettenschenkung als Steuersparmodell

    | Wer zu Lebzeiten Vermögen auf andere Nachkommen als Kinder oder Enkel übertragen will, kann bei einem relativ hohen Vermögen mit einer Kettenschenkung Schenkungsteuer sparen. Der Grund: Bei jedem Beschenkten können die persönlichen Freibeträge genutzt werden. Von Vorteil ist das insbesondere bei Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder, weil diese im derzeitigen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht der - relativ ungünstigen - Steuerklasse II (Freibetrag 20.000 DM) zugeordnet werden. Dies wird umgangen, indem der Ehegatte bei der Schenkung zwischengeschaltet wird. Die Eltern beschenken also erst ihr leibliches Kind, das die Schenkung dann an seinen Ehegatten weiterleitet. |